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Lohnabrechnung Frist für Arbeitgeber – einfach einhalten

Die Lohnabrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Personalmanagements. In Deutschland ist die Entgeltabrechnung von großer Bedeutung, da sie als Nachweis für die Auszahlung der Vergütung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dient. 


Die Lohnabrechnung wiederholt sich in der Regel in dem im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag festgelegten monatlichen Turnus. Sie umfasst alle relevanten Stamm- und Bewegungsdaten der Arbeitnehmer. 

Die Lohnabrechnung: Ein komplexes Dokument 

Die Lohnabrechnung erfüllt zahlreiche rechtliche Anforderungen aus zahlreichen Rechtsgebieten, u.a. aus dem Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht. 

Sie enthält alle relevanten Informationen zur Identifizierung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sowie Angaben, die die Abrechnung überprüfbar machen. Dazu gehören:

  • der Firmenname und die Adresse des Arbeitgebers
  • der Name, die Adresse, das Geburtsdatum und die Krankenkasse des Arbeitnehmers
  • die Sozialversicherungsnummer und die Steuer ID
  • der Beginn des Arbeitsverhältnisses 
  • die Personengruppe und der Beitragsgruppenschlüssel
  • die Lohnsteuermerkmale

Darum ist die Lohnabrechnung Frist wichtig

Die Lohnabrechnung Frist für Arbeitgeber muss eingehalten werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer ihr Entgelt rechtzeitig erhalten. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Lohnabrechnung korrekt und rechtmäßig ist, um das Vertrauen der Arbeitnehmer zu erhalten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Wie oft muss die Lohnabrechnung erfolgen?

Je nach den internen Richtlinien und Systemen des jeweiligen Unternehmens gibt es verschiedene Möglichkeiten, Überstunden genau zu erfassen. Hier sind einige gängige Techniken zur Ermittlung von Überstunden:

In Deutschland sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern regelmäßig Lohnabrechnungen zukommen zu lassen. Je nach Art und Dauer der Beschäftigung variiert die Häufigkeit. Die Lohnabrechnung erfolgt in der Regel einmal im Monat. 

Diese Daten müssen in der Lohnabrechnung enthalten sein

In die Lohnabrechnung müssen bestimmte Angaben aufgenommen werden, damit die Arbeitnehmer ein klares Bild von ihrer Vergütung erhalten, diese prüfen und nachvollziehen können. Dazu gehören das Brutto- und Nettoentgelt, Steuerabzüge, Sozialversicherungsabzüge, mögliche Zuschläge oder Abzüge und weitere arbeitsvertraglich vereinbarte Bestandteile.

Fristen bei der Lohnabrechnung 

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Lohnabrechnung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erfolgt, damit die Arbeitnehmer ihr Entgelt rechtzeitig erhalten können. Häufig muss die Lohnabrechnung spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats erstellt und den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. Die genauen Fristen können sich jedoch je nach Branche oder Betriebsvereinbarung ändern. 

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Fristen

Sollte es dazu kommen, dass der Arbeitgeber die Lohnabrechnung erst verspätet oder im schlimmsten Fall gar nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Infolgedessen kann der Arbeitnehmer das Erläuterungsrecht gemäß § 82 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 BetrVG geltend machen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, zusätzliche rechtliche Schritte einzuleiten. Es können eine Abmahnung oder sogar eine Klage wegen Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Pflichten drohen.

Wie kann die Einhaltung der Lohnabrechnung Frist sichergestellt werden?

Der Arbeitgeber kann eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Frist zu gewährleisten.

Gute Zeitplanung

Die Arbeitgeber sollten einen klaren Zeitplan für die monatliche Abrechnungserstellung haben, um sicherzustellen, dass genügend Zeit für die Datenerfassung, die Überprüfung und etwaige Korrekturen zur Verfügung steht. Um mögliche Fehler und Verzögerungen zu vermeiden, ist es entscheidend, den Lohnlauf vor Ablauf der Frist abzuschließen.

Automatisierte Systeme nutzen

Durch den Einsatz von Lohnabrechnungssoftware oder anderen automatisierten Systemen kann der Prozess effizienter gestaltet und die Fehlerwahrscheinlichkeit verringert werden. Solche Systeme können dabei helfen, die notwendigen Berechnungen und Abzüge zu automatisieren und die Erstellung von Lohnabrechnungen zu vereinfachen.

Rechtliche Änderungen im Blick behalten

Es ist wichtig, über die jüngsten gesetzlichen Änderungen und Anpassungen im Bereich der Lohnabrechnung informiert zu sein. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie diese Änderungen berücksichtigen und sie in ihre Lohnabrechnungsprozesse integrieren.

Kommunikation mit Mitarbeitern

Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig über den Stand der Lohn- und Gehaltsabrechnung auf dem Laufenden halten, insbesondere wenn Verzögerungen zu erwarten sind. Durch eine offene und transparente Kommunikation kann das Vertrauen der Belegschaft gewahrt und Missverständnisse vermieden werden.

Die beste Lösung: Den Service der Lohnfabrik in Anspruch nehmen!

Für Arbeitgeber ist es entscheidend, die Lohnabrechnungsfrist einzuhalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und das Vertrauen der Arbeitnehmer zu erhalten. Mögliche rechtliche Konsequenzen können durch eine rechtzeitige und korrekte Lohnabrechnung vermieden werden. 

Daher sollten Arbeitgeber die Risiken im Auge behalten, effektive Prozesse einrichten und auf automatisierte Systeme oder externe Unterstützung zurückgreifen. Eine fristgerechte und fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil eines effektiven Personalmanagements und trägt zur Zufriedenheit der Belegschaft und zum reibungslosen Ablauf des Unternehmens bei.

Daher sollten Arbeitgeber unbedingt den Service der Lohnfabrik in Anspruch nehmen! 

Wir haben immer alle Fristen auf dem Schirm und sind wahre Experten in allen Bereichen der Lohnbuchhaltung. Wir unterstützen, wo Steuerberater, HR und Co. an ihre Grenzen stoßen.  

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Lohnabrechnung erstellen und Frist als Arbeitgeber einhalten? Mit uns kein Problem 

Die Lohnfarbik übernimmt das gesamte Controlling. Das bedeutet, dass wir Unternehmen alle mit der Lohnabrechnung verbundenen Aufgaben abnehmen. Arbeitgeber und HR können sich somit entspannt zurücklehnen. 

Wir koordinieren sämtliche Aspekte, sodass du deine Ressourcen schnell in andere Geschäftsbereiche stecken kannst. Durch unsere Expertise werden Arbeitsprozesse beschleunigt und du kannst dich währenddessen auf deine Projekte konzentrieren. 

Als Dienstleister übernehmen wir bei der Lohnabrechnung die vollständige Fristenkontrolle. Infolgedessen werden die Arbeitnehmer ihre Entgeltabrechnung gemäß den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben erhalten. Unsere digitale Personalakte trägt zusätzlich dazu bei, dass die Effizienz und Effektivität bei der Verwaltung der Lohnabrechnung noch weiter gesteigert wird. 

Mit uns hast du einen zuverlässigen Partner, der die fristgerechte Entgeltabrechnung zu einem Kinderspiel macht!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnabrechnung auszustellen?

Ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung auszustellen. Dies wird gesetzlich durch § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung geregelt.

Wann muss die Lohnabrechnung zugestellt werden?

Nach § 108 Abs. 1 der Gewerbeordnung muss dem Arbeitnehmer die Lohnabrechnung bei Zahlung des Arbeitsentgelts in Textform oder elektronisch mit Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.

Was tun, wenn der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung aushändigt?

Sollte der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung aushändigen, kann der Arbeitnehmer gemäß § 82 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verlangen, dass ihm die Lohnabrechnung inklusive Berechnung und Zusammensetzung erklärt wird.

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