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Lohnsteuer in Deutschland: Ein umfassender Überblick

In Deutschland ist die Lohnsteuer ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems, der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. 

Es handelt sich um eine Art von Einkommensteuer, die die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit betrifft. Diese werden direkt vom Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

In diesem Beitrag erfährst du alles rund um das Thema Lohnsteuer.

Das Grundprinzip der Lohnsteuer

Das Grundprinzip der Lohnsteuer in Deutschland ist recht einfach. Es handelt sich um eine Form der Einkommensteuer, die direkt auf das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern erhoben wird. 

Anders als die jährliche Einkommensteuer, die nach Ablauf des Kalenderjahres fällig wird, wird die Lohnsteuer direkt beim Arbeitgeber abgezogen.

Der Arbeitgeber behält einen bestimmten Betrag des Bruttolohns eines Arbeitnehmers ein. Im Anschluss wird er direkt dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung gestellt.

Die Höhe der Lohnsteuer, die ein Arbeitnehmer zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Höhe des Einkommens, die jeweilige Steuerklasse des Arbeitnehmers und eventuelle Freibeträge oder abzugsfähige Kosten. 

In Deutschland ist der Steuertarif progressiv. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Dies hat zur Folge, dass Personen mit einem höheren Einkommen einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens als Lohnsteuer abführen. Personen mit einem niedrigeren Einkommen zahlen einen niedrigen Anteil.

Der Hauptzweck dieses Systems besteht darin, die Steuererhebung zu vereinfachen und sicherzustellen, dass das Finanzamt regelmäßige Einnahmen erhält. Dadurch muss nicht mehr auf die jährlichen oder vierteljährlichen Einkommensteuererklärungen der Bürger gewartet werden. 

Es entlastet zudem viele Arbeitnehmer von der Notwendigkeit, eine jährliche Steuererklärung abgeben zu müssen. Es reichen dennoch viele Bürger eine Einkommensteuererklärung ein, um mögliche Steuerrückzahlungen zu erhalten.

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Die verschiedenen Lohnsteuerklassen in Deutschland

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen. Sie richten sich in erster Linie nach dem Familienstand der Arbeitnehmer. Die Steuerklasse hat direkten Einfluss auf die Höhe der monatlich abzuziehenden Lohnsteuer.

Steuerklasse I

  • Für wen? Ledige, geschiedene Personen, Verwitwete (wenn der Ehepartner im aktuellen oder vorherigen Jahr verstorben ist). Lebenspartnerschaften nach Auflösung der Partnerschaft und Verheiratete, wenn beide dauernd getrennt leben.
  • Besonderheiten: Diese Steuerklasse hat im Vergleich zu anderen Steuerklassen einen relativ hohen Steuerabzug.

Steuerklasse II

  • Für wen? Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass sie mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben. Für dieses Kind muss ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten werden.
  • Besonderheiten: Die Steuerklasse II berücksichtigt einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Steuerklasse III

  • Für wen? Verheiratete, wenn der Ehepartner nicht arbeitet oder wenig verdient und in Steuerklasse V eingeordnet ist. Auch verwitwete Arbeitnehmer im Jahr nach dem Tod des Ehepartners kommen in diese Steuerklasse.
  • Besonderheiten: Diese Steuerklasse ist besonders vorteilhaft hinsichtlich des Lohnsteuerabzugs. Daher eignet sie sich für den Hauptverdiener in einer Ehe.

Steuerklasse IV

  • Für wen? Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen.
  • Besonderheiten: In dieser Steuerklasse wird beiden Ehepartnern derselbe Grundtarif angerechnet, was zu einer gleichmäßigen Verteilung der Steuerlast führt.

Steuerklasse V

  • Für wen? Für den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III eingestuft ist.
  • Besonderheiten: Die Steuerklasse V hat einen höheren Lohnsteuerabzug als Steuerklasse III. Sie eignet sich daher weniger für den Hauptverdiener in einer Ehe.

Steuerklasse VI

  • Für wen? Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptjob noch eine oder mehrere Nebentätigkeiten ausüben. Für diese Nebentätigkeiten wird Steuerklasse VI angewendet.
  • Besonderheiten: Diese Steuerklasse hat den höchsten Steuerabzug, da keine Freibeträge berücksichtigt werden.

Hinweise zur Änderung der Steuerklassen 

Ehepartner haben die Möglichkeit, einmal jährlich ihre Steuerklassenkombination zu ändern, falls sie dies für steuerlich vorteilhafter halten. Eine solche Änderung kann sinnvoll sein, wenn sich zum Beispiel das Einkommen eines der Partner signifikant ändert.

Abschließend sollte erwähnt werden, dass die Wahl der Steuerklasse nur den monatlichen Lohnsteuerabzug beeinflusst. Die tatsächliche jährliche Steuerlast ist davon nicht betroffen. 

Über- oder zu wenig gezahlte Steuern werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung ausgeglichen. Bei Unsicherheiten oder Fragen zu den Steuerklassen ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

Jahresausgleich und Lohnsteuerjahresausgleich

Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, nach Ende des Kalenderjahres einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Hierbei wird geprüft, ob der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer bezahlt hat. Überzahlte Steuern werden zurückerstattet, zu wenig bezahlte Steuern müssen nachgezahlt werden.

Sonder- und außergewöhnliche Belastungen

Arbeitnehmer können bestimmte Ausgaben, die im Laufe des Jahres entstanden sind, von der Steuer absetzen. Hierzu zählen beispielsweise bestimmte Krankheitskosten, Kosten für die Pflege von Angehörigen oder auch außergewöhnliche Belastungen durch Schicksalsschläge.

Freibeträge

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn regelmäßige, höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anfallen.

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Seit 2013 gibt es in Deutschland keine physische Lohnsteuerkarte mehr. Stattdessen werden die steuerlichen Daten elektronisch gespeichert und sind als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale ( ELStAM) bekannt. Arbeitgeber können diese Daten elektronisch beim Finanzamt abrufen.

Lohnsteuer und Lohnbuchhaltung 

Die Lohnsteuer ist ein integraler Bestandteil der Lohnbuchhaltung. Sie umfasst alle Prozesse und Tätigkeiten zur korrekten Erfassung von Gehältern und Löhnen. 

Die Abrechnung dieser Beträge ist ebenfalls enthalten. Dazu gehören auch die Abgaben an Sozialversicherungsträger und das Finanzamt. Hier sind einige wichtige Aufgabenbereiche:

Ermittlung von Steuerklassen und -merkmalen

  • Zuweisung der richtigen Steuerklasse je nach Familienstand, der steuerlichen Identifikationsnummer und weiteren Kriterien.
  • Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM).

Berücksichtigung von Freibeträgen

  • Prüfung und Anwendung individueller Freibeträge des Arbeitnehmers.
  • Aktualisierung bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse.

Bewertung von Sachbezügen

  • Ermittlung und Bewertung von geldwerten Vorteilen, z.B. Dienstwagen.
  • Berechnung der entsprechenden Lohnsteuer.

Verarbeitung von Sonderzahlungen

  • Erfassung und Versteuerung von Boni, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.
  • Anwendung besonderer Regelungen, z.B. Fünftelregelung.

Pauschalversteuerung bestimmter Lohnbestandteile

  • Anwendung von Pauschalsteuersätzen bei bestimmten Zahlungen.
  • Abführung der pauschalen Lohnsteuer an das Finanzamt.

Monatliche Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

  • Ermittlung der gesamten Lohnsteuerlast.
  • Überweisung der Lohnsteuerbeträge an das zuständige Finanzamt.

Erstellung von Jahresmeldungen

  • Zusammenstellung aller relevanten Daten für die Lohnsteuerbescheinigung.
  • Übergabe der Lohnsteuerbescheinigungen an die Arbeitnehmer für ihre Einkommensteuererklärung.

Dokumentation und Aufbewahrung

  • Sorgfältige Dokumentation aller lohnsteuerrelevanten Vorgänge.
  • Aufbewahrung der Unterlagen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer.

Ständige Aktualisierung und Weiterbildung

  • Informieren über gesetzliche Änderungen und Neuerungen im Lohnsteuerrecht.
  • Teilnahme an Schulungen oder Konsultation von Experten bei komplexen Sachverhalten.

Kommunikation mit Finanzämtern und Behörden

  • Abstimmung bei Unklarheiten oder Anfragen.
  • Einreichung notwendiger Anträge oder Unterlagen ans Finanzamt
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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Diese wird direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Sie basiert auf dem individuellen Einkommen und steuerlichen Merkmalen.

Wie berechnet man die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer berechnet sich aus dem Bruttoarbeitslohn unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Darunter fallen z.B. Steuerklasse, Freibeträge und weitere steuerrelevanter Merkmale mittels gesetzlich festgelegter Tarife und Tabellen. Mit einem Brutto Netto Rechner kann man die Lohnsteuer einfach ermitteln.

In welcher Steuerklasse zahlt man am wenigsten Lohnsteuer?

In Steuerklasse III zahlt man in der Regel am wenigsten Lohnsteuer. Sie ist für verheiratete Arbeitnehmer mit einem Alleinverdiener oder einem gering verdienenden Partner vorgesehen.

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